Das Evangelische Gemeindehaus Zwerenberg

Gemeindehaus Zwerenberg

von links: das ursprüngliche Gemeindehaus vor der Sanierung 2004-2006, der Neubau aus dem Jahr 1994/95 und die Zwerenberger Kirche Bild: G. Klink

Das evangelische Gemeindehaus in Zwerenberg, mit seinem Standort neben der Kirche, ist auch in übertragenem Sinne ein nicht mehr wegzudenkender Treffpunkt für das gesamte Kirchspiel Zwerenberg geworden.

Täglich treffen sich, wie der Belegungsplan zeigt, Gruppen und Kreise auch für das ganze Kirchspiel. Allein die Aufzählung der Gruppen – und es sind noch nicht mal alle, die im Kirchspiel existieren – zeigt, wie breitgefächert das kirchliche Leben hier oben im sogenannten „Hinteren Wald“ ist.
Das Gemeindehaus mit seinen drei Räumen ist Versammlungsort für die Kinderkirche, den Kirchengemeinderat, Konfirmandenunterricht, Posaunenchor, Kirchenchor, Mädchenjungschar, Bubenjungschar, Jugendkreis „BASE“, Kreis für junge Erwachsene „Point“, kleinere hauskreisähnliche Gruppen, Altpietistische Gemeinschaftsstunde und Gymnastikgruppen.
Daneben finden immer wieder Einzelveranstaltungen, Vorträge und Bibelwochen statt.
Auch Gruppen aus der bürgerlichen Gemeinde bieten gelegentlich Veranstaltungen in diesem Haus an.
So hat sich das evangelische Gemeindehaus im Laufe der Jahrzehnte zu einem nicht mehr wegzudenkenden Bindeglied für das Kirchspiel Zwerenberg entwickelt.

Bis zur Schulreform in den Siebzigerjahren diente der Altbau am evangelischen Gemeindehaus als Zwerenberger Schulhaus. Der Schulsaal im ersten Stock wurde schon in früheren Zeiten immer wieder zu besonderen Anlässen der Kirchengemeinde überlassen, z. B. bei Altennachmittagen und Bazaren.
Nachdem in Neuweiler im Jahr 1972 das neue Schulgebäude bezugsfertig war und somit das Zwerenberger Schulgebäude leer wurde, bemühte sich Pfarrer Maurer und der damalige zweite Vorsitzende, Hansjörg Seeger, darum, das Schulhaus als kirchliches Gebäude benützen zu dürfen. Dazu konnte vorläufig der erste Stock angemietet werden. Nach Sanierungsmaßnahmen und dem Einbau einer Küche konnte im Januar 1974 der Gemeindesaal eingeweiht werden. Im Erdgeschoss fand ein Kindergarten für die Gemeinden Zwerenberg und Gaugenwald seinen Platz.

Der abgeschlossene Pachtvertrag war gültig bis 1999. Jedoch schon sechs Jahre nach Pachtabschluss waren seitens der bürgerlichen Gemeinde Überlegungen im Gange, das Rathaus oder das ehemalige Schulhaus zu veräußern.
Besonders Altbürgermeister Hansjörg Seeger machte sich bei der bürgerlichen Gemeinde stark für den Verkauf des Schulhauses und als 2. Vorsitzender des Gesamtkirchengemeinderates für den Erwerb des Gemeindehauses durch die Kirchengemeinde. Nach einer langen Phase der Verhandlungen, die Pfarrer Sältzer mit viel Geschick und Diplomatie geführt hat, konnte 1981 ein guter Kaufvertrag unterzeichnet werden.

Ab dem Jahr 1989 befasste sich der Kirchengemeinderat unter der Leitung von Pfarrer Sayer mit einer Erweiterung des evangelischen Gemeindehauses. Beanstandungen des Kreisbrandmeisters und des Wirtschaftskontrolldienstes und die bei vielen Veranstaltungen empfundene Raumnot haben dazu geführt, an das bestehende Gebäude einen einstöckigen Anbau mit großem Saal, Flur, Küche, Toiletten und Abstellraum hinzuzufügen. Im Frühjahr 1995 konnte der Anbau feierlich der Gemeinde übergeben werden.

Links der in den Jahren 2014-2016 sanierte Altbau - rechts der im Jahr 1995 eingeweihte Anbau am Gemeindehaus Zwerenberg. Foto: M. Bauschert

Der im Jahr 1995 eingeweihte Anbau am bestehenden Gemeindehaus. Foto: M. Bauschert

Gemeindehaus Zwerenberg von Westen

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Nutzungsbedingungen Gäste-WLAN

 

     

  1. Leistungen des Anbieters
  2.  

 

     

  1. Die Evangelische Verbundkirchengemeinde Zwerenberg (nachfolgend „Anbieter“) stellt einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
  2.  

  3. Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten des Anbieters. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.
  4.  

  5. Der Anbieter gewährleistet ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch kann er keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.
  6.  

  7. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
  8.  

  9. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.
  10.  

     

  1. Zugang und Nutzung
  2.  

     

  1. Der Anbieter bietet sein Gäste-WLAN nur für Besucher seiner Räumlichkeiten an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste der Kirchengemeinde.
  2.  

  3. Voraussetzung für die Nutzung des Hotspots ist, dass sich die Nutzer zuvor registrieren und/oder die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren.
  4.  

  5. Die Nutzung des Hotspots ist nur volljährigen Personen oder Minderjährigen mit entsprechender Einwilligung der Erziehungsberechtigten gestattet.
  6.  

  7. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Dem Anbieter steht es frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder ein- zustellen.
  8.  

  9. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die dem Nutzer bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird.
  10.  

     

  1. Zugangsdaten
  2.  

     

  1. Sofern im Zuge einer Registrierung Anmeldedaten (wie z.B. Benutzername, Passwort, E-Mail etc.) angegeben wurden, sind diese vom Nutzer geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
  2.  

  3. Sollte der Nutzer Registrierungsdaten erhalten haben, hat er sicher zu stellen, dass Nutzung und Zugang zum Hotspot ausschließlich mit seinen Benutzerdaten erfolgen. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, müssen Nutzer den Anbieter unverzüglich informieren.
  4.  

  5. Nutzer haften für jede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  6.  

     

  1. Pflichten des Nutzers
  2.  

     

  1. Nutzer sind verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes zu ihrer Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.
  2.  

  3. Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung des Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten. Bei der Nutzung des Hotspots sind jegliche Handlungen untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
    • das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
    • die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
    • die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
    • die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.
  4.  

Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:

     

    • die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
    • das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters;
    • die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters;
    • die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
    • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
    • die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
    • die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.
  •  

Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des angebotenen Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme des Anbieters unverhältnismäßig hoch zu belasten.

 

     

  1. Sperrung von Zugängen
  2.  

 

Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zum Hotspot jederzeit, vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt, verstoßen hat oder wenn der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat.

 

     

  1. Haftungsfreistellung
  2.  

 

     

  1. Nutzer sind für alle Handlungen, die sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über den Hotspot vornehmen, selbst verantwortlich.
  2.  

  3. Sie stellen den Anbieter von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen diesen wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
  4.  

  5. Nutzer sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziffer 6 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und dem Anbieter die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
  6.  

 

     

  1. Datenschutz
  2.  

 

     

  1. Wir tragen Sorge dafür, dass personenbezogenen Daten des Nutzers nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
  2.  

  3. Um die Leistungen des Hotspots zu erbringen, ist die Verwendung von personen- bezogenen Daten der Nutzerendgeräte erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner wird der Anbieter ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 7 Tage speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar einem Nutzer zugeordnet werden.]
  4.  

  5. Nach dem EKD-Datenschutzgesetz besteht gegenüber dem Anbieter das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten (§ 19 DSG-EKD), ein Recht auf Berichtigung (§ 20 DSG‑EKD), Löschung (§ 21 DSG-EKD) oder Einschränkung der Verarbeitung (§ 22 DSG-EKD), ein Recht auf Datenübertragbarkeit (§ 24 DSG-EKD) sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (§ 25 DSG-EKD). Zudem steht Ihnen im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße ein Beschwerderecht beim Beauftragten für den Datenschutz der EKD, Herrn Michael Jacob, zu.
  6.  

  7. Nähere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dsbisb.elkw.de/datenschutzerklaerungen/.
  8.  

     

  1. Schlussbestimmungen
  2.  

     

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2.  

  3. Wenn ein Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, so ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, welche die Nutzung des Hotspots betreffen.
  4.  

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  6.